Ehescheidung / Scheidungsanwalt in Erfurt
Als Scheidungsanwalt mit Kanzleisitz in Erfurt berät und vertritt meine Kanzlei Mandanten nicht nur in Erfurt und Thüringen, sondern im gesamten Bundesgebiet. Der Tätigkeitsschwerpunkt besteht bereits seit 20 Jahren auf dem Gebiet der Ehescheidung und den damit verbundenen Folgesachen im Familienrecht (Versorgungsausgleich, Hausrat, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich).
Die Anzahl der Scheidungen in Deutschland stieg in den letzten Jahren stetig an. Dies hat vielfache Ursachen. Wenn die gemeinsamen Kinder volljährig und wirtschaftlich eigenständig sind, dann treten die Beziehungsprobleme der Ehepartner offen zu Tage. In vielen Fällen scheuen die Eheleute aber einen Neuanfang und den Schritt zum Scheidungsanwalt. Der Grund liegt meist darin, dass mit hohen Kosten für eine Ehescheidung gerechnet wird. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Durch die richtige Strategie lassen sich die Kosten für eine Scheidung auf ein übersichtliches Maß reduzieren. Mittellose Ehepartner haben sogar Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe).
Die mit einer Ehescheidung zu regelnden Angelegenheiten wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, gemeinsamer Hausrat, Versorgungsausgleich und die Vermögensaufteilung lassen sich kostengünstig in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. In der Vielzahl der Fälle ist dies aber nicht notwendig. Lediglich wenn gemeinsames Grundeigentum während der Ehe erworben wurde, ist der Gang zum Notar unvermeidlich. Hier können neben der Reglung über die Immobilie dann weitere Regelung kostengünstig mit getroffen werden.
Anspruch auf Trennungsunterhalt
Getrennte Ehegatten schulden sich unter bestimmten Umständen vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung einen Trennungsunterhalt. Dieser soll gewährleisten, dass die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse beider Eheleute auch in der Trennungszeit aufrecht erhalten bleiben. Die Anspruchsgrundlage hierfür findet sich in § 1361 BGB. Voraussetzung ist, dass ein Ehegatte auf die Unterstützung des Ehepartners angewiesen und dieser leistungsfähig ist. War der bedürftige Ehegatte bisher nicht berufstätig, braucht er zumindest im Trennungsjahr auch weiterhin nicht zu arbeiten. Weitere Besonderheiten können sich ergeben, wenn ein Ehegatte ein Kind betreut. Dem unterhaltspflichtigen Ehegatten muss jedoch immer sein Selbstbehalt verbleiben. Dies sind aktuell beim Trennungsunterhalt 1.200,00 Euro (Stand 2019).
Ablauf der Scheidung / Versorgungsausgleich:
Wer einen Scheidungsantrag bei Gericht stellt, braucht zwingend einen Scheidungsanwalt. Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung benötigt der andere Ehegatte, also der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin, nicht unbedingt einen eigenen Scheidungsanwalt. Ohne eigenen Scheidungsanwalt kann der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin zwar keine eigenen Anträge stellen, was auch nicht erforderlich ist, aber dem gestellten Scheidungsantrag zustimmen. Insofern kann ein Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Ehescheidung mit einem Scheidungsanwalt durchgeführt werden. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum ist der Scheidungsanwalt des Antragstellers bzw. der Antragstellerin aber nicht der „gemeinsame“ Scheidungsanwalt der Eheleute, das wäre gesetzlich auch unter Strafandrohung verboten, sondern das Mandatsverhältis besteht ausschließlich nur zu einem Ehegatten. Der Scheidungstermin vor Gericht ist in der Regel nur eine Formsache und dauert meist nur wenige Minuten. Im Vorfeld ist aber auch bei einvernehmlichen Scheidungen immer auch der Versorgungsausgleich zu klären. Dabei werden die Rentenanwartschaften der Eheleute ausgeglichen, die während der Ehezeit erworben wurden. Bei einer Ehedauer von weniger als 3 Jahren wird der Versorgungsausgleich nur auf ausdrücklichen Antrag eines Ehegatten durchgeführt. Ab einer Ehezeit von mehr als 3 Jahren ist der Versorgungsausgleich obligatorisch. Aber auch hier kann unter bestimmten Umständen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.
Sofern Sie sich also mit Gedanken tragen, sich scheiden zu lassen, so zögern Sie bitte nicht, sich über die Einzelheiten rechtlich beraten zu lassen. Bei einem Hinauszögern der Ehescheidung können jedenfalls erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen. Ebenso ist an die Erbfolge zu denken, solange die Ehe andauert. Für weitere Fragen und Details zu allen rechtlichen Aspekten einer Ehescheidung stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Wichtig: Erkundigen Sie sich im Vorfeld über Möglichkeiten, die Verfahrenskosten einer Ehescheidung gering zu halten. Seien Sie skeptisch vor Versprechungen mancher „Online-Anbieter“. Meine Kanzlei bearbeitet Ehescheidungen nicht nur in Erfurt, sondern bundesweit ebenfalls online. Ein erstes informatives Gespräch (ohne Rechtsberatung) wird von meiner Kanzlei in Sachen Ehescheidung immer kostenlos angeboten.
Zur Übermittlung aller für die Ehescheidung relevanter Daten können Sie auch nachstehendes Formular benutzen.
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